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Februar 8, 2025Renovierungsarbeiten stehen an, doch die Kosten schrecken Sie ab? Keine Sorge – Sie können die Handwerkerkosten steuerlich absetzen und so bares Geld sparen. Wir zeigen Ihnen, welche Arbeiten gefördert werden, wie Sie den Steuerbonus optimal nutzen und worauf Sie achten müssen.
Welche Handwerkerleistungen können steuerlich abgesetzt werden?
Der Staat unterstützt Eigentümer und Mieter bei Renovierungen, indem bis zu 20 % der Handwerkerkosten von der Steuer abgesetzt werden können – maximal 1.200 Euro pro Jahr. Dazu gehören unter anderem:
✔ Streichen und Tapezieren✔ Badezimmersanierung✔ Bodenbelagsarbeiten✔ Fenster- und Türen-Erneuerung✔ Heizungswartung und Reparaturen✔ Fassadensanierung und Mauerwerksarbeiten✔ Gartenarbeiten auf dem eigenen Grundstück✔ Reparatur von Haushaltsgeräten (wenn im Haus durchgeführt)
💡 Wichtig: Materialkosten sind nicht steuerlich absetzbar, nur die Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten des Handwerkers.
So setzen Sie Handwerkerkosten richtig von der Steuer ab
Damit das Finanzamt Ihre Handwerkerrechnung anerkennt, müssen einige Regeln beachtet werden:
🔹 Nur unbare Zahlungen gelten – Überweisen Sie den Rechnungsbetrag, statt bar zu zahlen.🔹 Rechnung muss getrennt aufschlüsseln – Arbeitskosten und Material müssen getrennt sein.🔹 Maximal 6.000 € pro Jahr absetzbar – Dadurch sparen Sie bis zu 1.200 € Steuern jährlich.
Sonderregelungen für Ehepaare & Haushaltsgemeinschaften
Wenn Sie eine gemeinsame Steuererklärung mit Ihrem Ehepartner abgeben, können Handwerkerleistungen nur einmal bis zum Höchstbetrag geltend gemacht werden. Dasselbe gilt für zwei Alleinstehende, die in einem Haushalt leben. Sollten Sie sich jedoch im Laufe eines Jahres trennen, kann jede Partei den Höchstbetrag separat nutzen.
Optimierungstipp: Handwerkerrechnung auf zwei Jahre aufteilen
Steht eine größere Renovierung an, die über 6.000 € Arbeitskosten beträgt? Dann teilen Sie die Rechnung auf zwei Jahre auf, um den vollen Steuervorteil zu nutzen. Beispiel:
💡 Herr Schmidt beauftragt im Dezember 2024 eine Fassadensanierung für 7.000 €.
6.000 € zahlt er 2024 → Steuerbonus: 1.200 €
1.000 € zahlt er im Januar 2025 → Steuerbonus: 200 €
Hätte Herr Schmidt alles im Dezember bezahlt, hätte er nur 1.200 € statt 1.400 € gespart. Eine clevere Planung kann sich also lohnen!
Welche Arbeiten sind nicht absetzbar?
🚫 Neubauten und erstmalige Arbeiten (z. B. Verlegung von Stromleitungen in einem Neubau)🚫 Materialkosten🚫 Leistungen, die außerhalb der Immobilie stattfinden (z. B. Reparaturen in einer Werkstatt)
Jetzt sparen – Handwerkerleistung von der Steuer absetzen!
Sie planen Renovierungsarbeiten und möchten Ihre Handwerkerkosten steuerlich absetzen? Dann vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Beratung mit uns!
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